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Wer mit einem Pkw einen Anhänger oder Wohnwagen ziehen möchte, benötigt unter Umständen eine zusätzliche Fahrerlaubnis.
Die Klassen B96 und BE erweitern die Möglichkeiten der Klasse B – unterscheiden sich jedoch in Zulässigem Gesamtgewicht, Ausbildung und Prüfungsanforderungen.
Klasse BE (Anhängerführerschein mit Prüfung)
Die Klasse BE erlaubt das Fahren von deutlich schwereren Anhängerkombinationen und erfordert eine praktische Prüfung beim TÜV.
Was erlaubt ist: Fahrzeug der Klasse B (Pkw bis 3.500 kg) in Kombination mit einem Anhänger bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse, somit bis 7.000 kg zulässiges Gesamtgewicht
Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre im Rahmen des BF17)
Klasse B96 (Erweiterung ohne Prüfung)
Die Führerscheinklasse B96 ist eine Erweiterung der Klasse B und ermöglicht das Fahren schwererer Anhänger, ohne eine zusätzliche Prüfung beim TÜV ablegen zu müssen.
Was erlaubt ist: Fahrzeugkombination bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse sowie Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre im Rahmen des BF17)

